Intransparente Videoüberwachung

Vortrag über die Initiative "Kameras-Stoppen" aus Köln, die seit mehr als fünf Jahren gegen die Videoüberwachung der Polizei klagt.
Sendung vom 2025/10/29 17:00:00 GMT+1
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Der Vortrag von snoopy: media.ccc.de/v/2025-541-intransparente-videouberwachung

Die Meta Rhein-Main Chaos Days 2025, mrmcd25. 2025.mrmcd.net/de/ talks.mrmcd.net/2025/talk/DABCUT/

Datenschutz, Überwachung, Netze. Das Portal zu netzpolitik.org netzpolitik.org/?s=kameras+stoppen

Die Initiative "Kameras Stoppen". kameras-stoppen.org

Musik Playlist

Transkription

Hallo, hier ist das politopia-magazin, euer gesellschaftspolitisches Magazin bei Radio X, dem Frankfurter Bürgerradio. Schön, dass ihr dabei seid, schön, dass ihr zuhört. Wir haben euch heute einen Vortrag mitgebracht zum Thema Videoüberwachung.

Die Meta-Rhein-Main-Chaos-Days sind eine Konferenz des Chaos Computer Clubs und finden einmal im Jahr statt in Darmstadt. Auch dieses Jahr waren die wieder im September gewesen. Snoopy hält einen Vortrag mit dem Titel Intransparente Videoüberwachung.

Er ist von der Initiative Kameras Stoppen aus Köln. Die schauen sich an, wie die Videoüberwachung in Köln aussieht, schauen sich aber auch an, wie die Lage grundsätzlich ist. Es geht um den Umgang mit den Daten durch die Polizei, aber es geht auch um den Umgang der Aufsichtsbehörde mit der Polizei.

Wir hören also jetzt den Vortrag Intransparente Videoüberwachung von Snoopy. Bei den Meta-Rhein-Main-Chaos-Days 25. Ja, herzlich willkommen in meinem Talk über die Videoüberwachung und wie transparent diese ist.

Ich bin Snoopy, ich bin von dem Projekt Kameras Stoppen. Wir haben uns damals in 2018 gegründet, um gegen die Videoüberwachung in Köln vorzugehen. Und ich möchte euch kurz zeigen, was denn in Köln alles passiert ist an Videoüberwachung.

Wer von euch kennt sich in Köln ein bisschen aus oder war schon mal öfter da und weiß so ein bisschen was über die Plätze? Ja, das sind ein paar. Deshalb zeige ich euch das mal kurz. Wir sehen hier eine kleine Grafik.

Das ist die Grafik vom Hauptbahnhof. Das kennt man auch vielleicht, wenn man das mal im Fernsehen irgendwo gesehen hat. Die blauen Bereiche sind im Prinzip die Bereiche von der Videoüberwachung, die alle erfasst werden.

Und die roten Punkte sind die Standorte von den Videoüberwachungskameras. Das heißt, wir haben hier im Bereich Dom Hauptbahnhof ein paar Videoüberwachungskameras stehen. Und die leuchten einen relativ großen Bereich aus.

Das sind tatsächlich die offiziellen Daten von der Polizei. Wir finden es schön, dass die Polizei da transparent ist. Das hat auch ein bisschen gedauert, sie dazu zu bewegen, das auch zu veröffentlichen.

Aber wir haben unsere Zweifel, ob das wirklich der komplette Videoüberwachungsbereich ist oder ob sie gesagt haben, wir zeichnen das mal so ein, aber eigentlich können die Videoüberwachungskameras noch ein bisschen weiter schauen. Das ist hier für den Bereich Dom Hauptbahnhof. Dann haben wir aber noch andere Bereiche.

Hinterm Dom Hauptbahnhof ist der Bereich Presslauer Platz. Das ist so ein Bahnhofsvorplatz mit normalem Zugang zur U-Bahn mit ein paar Springbrunnen. Da stand auch ziemlich lange ein Bundespolizeikontainer.

Dort wird auch vollständig Videoüberwacht. Dann haben wir noch den Ebertplatz. Wer sich in Köln auskennt und dort vielleicht lebt oder gewesen ist, der Ebertplatz wird als Drogenkriminalitätsbereich gerne genannt.

Es gibt da soziale Probleme und jetzt versucht die Polizei, das mit Videoüberwachung zu lösen. Das ist halt nicht der beste Weg. Aber es gibt noch andere Plätze.

Wir haben nämlich zum Beispiel noch den Neumarkt. Der ist auch so ein bisschen als Drogenkriminalitätsszene bekannt. Dort versucht auch die Polizei, das Ganze mit Videoüberwachung in Zung zu halten.

Was aber eher so mäßig als gut funktioniert. Denn Probleme gibt es da immer noch. Mittlerweile kann man beobachten, dass dort ein paar Streifen rumlaufen, die Leute von den Plätzen vertreiben.

Sei es Drogenkriminalität oder auch Obdachlosigkeit. Da versuchen sie jetzt mit Personal viel dagegen zu wirken. Dann haben wir noch den Wiener Platz.

Der wurde auch Videoüberwacht. Auch das ist tatsächlich der erste Platz, der so ein bisschen außerhalb des Innenstadtbereichs so gebaut wurde. Mit Videoüberwachung.

Denn dort meint die Polizei auch, viel Kriminalität zu haben. Wo sie der Meinung sind, da können wir jetzt Videoüberwachen. Und dann haben wir noch weitere Bereiche.

Die Ringe. Wer die Ringe kennt, das ist so ein bisschen Partyviertel in Köln. Dort wurde auch viel Videoüberwachung ausgebaut, um die Leute zu schützen.

Das weiß ich auch nicht, wie gut das funktioniert. Da haben wir noch den Videoüberwachungsring im Norden. Weil das hat nicht auf eine Karte gepasst.

Deswegen gibt es davon zwei. Und das wurde alles so 2018, 2019, 2020 ausgebaut. Und in der neuesten Ausbaustufe haben wir letztes Jahr tatsächlich den Videoüberwachungsbereich Kalk bekommen.

Und hier sieht man so eine kleine Karte wieder mit Videokamerastandorten und Überwachungsbereich. Und im Bereich Kalk ist es sehr spannend, dass dort ein Wohngebiet betroffen ist. Das heißt, in Kalk leben in diesem Bereich viele Menschen, gehen da einkaufen.

Und dort hat die Polizei entschieden, eine größere flächendeckende Videoüberwachung zu installieren, um dort Probleme zu lösen, die es in dem Viertel wohl geben soll. Die Anwohner sind da jetzt nicht besonders begeistert. Es gibt sogar eine Anwohnerin, die mit unserer Initiative zusammen dagegen vorgegangen ist.

Und was daraus kam, kann ich euch gleich erzählen. Aber als kleiner Spoiler, es lohnt sich auf jeden Fall. Ich habe euch jetzt ein bisschen was über die Bereiche von Videoüberwachung erzählt, wo sie jetzt am Beispiel Köln ausgebaut sind.

Dazu habe ich jetzt noch ein bisschen was über die Technik. Also so sieht zum Beispiel eine Videoüberwachung aus. Das kann man gut erkennen an diesen Masten.

Das sind jetzt vier Kameras an einem Mast. Und diese Kameras sind jetzt nicht in Köln verbaut. Das ist ein schönes Beispielbild, denn diese Kameras hat eher so ein bisschen wenig von der Qualität her.

Ich kenne sowas aus U-Bahnen, aus irgendwelchen Bahnhöfen, wobei sich da gerade auch viel tut. Das sind alte Kameras, vielleicht 480p. Da sieht man jetzt so ein bisschen pixelartig vielleicht, welche Personen da langlaufen.

Aber für eine wirkliche Erkennung sind diese Kameras nicht unbedingt geeignet. Und da haben wir tatsächlich in Köln seit 2018 eine neue Dimension, denn die Hardware, die dort verbaut ist, ist deutlich moderner und deutlich stärker, dass man auch größere Bereiche überwachen kann. Hier haben wir zum Beispiel ein Modell, das nennt sich Multifokus-Kamera.

Und da kann man schön sehen, eine Kamera, also ein Kameragräuse, hat tatsächlich acht eingebaute Kameras, die mit verschiedenen Zoomstufen einen riesigen Platz sehr gut überwachen können. Eines der praktischen Features dabei ist, dass man im Prinzip in einen Platz reinzoomen kann, aber da es noch Übersichtsaufnahmen von anderen Linsen in diesem Gehäuse gibt, kann man auch im Nachhinein in der Aufnahme wieder aus dem Bereich rauszoomen, wenn man bei der Live-Beobachtung reingezoomt hat. Das geht bei anderen Kameras mit, wo es nur ein Objektiv und eine Linse geht, nicht.

Damit ist eine flächendeckende Überwachung mit relativ wenig Kameras gut möglich. Das ist auch ein bisschen gefährlich, weil so lässt sich die Videoüberwachung nicht besonders gut erkennen. Das heißt, man hat im Prinzip wenig Kameras, die man nicht sieht, aber trotzdem viel Überwachung.

Ein anderes Modell, das auch noch verbaut ist, sind diese PTZ-Kameras. Das steht für Pan, Tilt und Zoom. Das sind so Bälle, die da unten an so einem Gehäuse dranhängen und die lassen sich in alle Richtungen drehen und zoomen.

Da ist es auch beeindruckend, dass sie einen sehr starken Zoom haben, mit dem sich teilweise ein Kilometer reinzoomen lässt, um dort noch weiter in Straßenbereiche und in Ecken Video zu überwachen. Da hat die Polizei auch tatsächlich, nachdem sie die Videoüberwachung eingeführt hat, gemerkt, dass sie diese Art von Kameras nicht an einfache Laternenmasten hängen, weil die zu sehr wackeln. Die sind halt nicht besonders dick und dem Wind wackeln die.

Und wenn man dann reinzoomt, dann wackelt das Bild so stark, dass es nicht benutzbar ist. Und daher haben die da große Stahlpfosten in der Stadt installiert, damit das Bild besser ist. So, das zu der Technik.

Dann habe ich noch ein bisschen was über die gesetzliche Grundlage. Wir reden hier so ein bisschen über das Polizeigesetz NRW, Paragraf 15a. Und da habe ich euch jetzt mal ein paar kleine spannende Punkte mitgebracht, wo man sehen kann, was sind so die spannenden Sachen, die da drinstehen.

Es geht darum, dass die Polizei einzelne öffentliche zugängliche Orte überwachen soll, an denen wiederholt Straftaten passieren. Und die Beschaffenheit des Ortes muss dafür ausgelegt sein, dass Kriminalität begangen wird. Das klingt ein bisschen abstrakt.

Das ist auch abstrakt. Und da kann die Polizei dann einfach selbst sagen, ja gut, so ein Platz ist ein zugänglicher Ort. Wir haben hier Kriminalität und die werden wiederholt begangen.

Und die Beschaffenheit des Ortes, zum Beispiel am Neumarkt mit Tunneln zur U-Bahn, am Ebertplatz, der ist ein bisschen verwinkelter, lässt die Beschaffenheit des Ortes das auch zu. Dann müssen an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Das heißt, es gibt so eine Art Zukunftsprognose, dass es weitere Straftaten gibt.

Und das ist zum Beispiel eine Bedingung dafür. Dann darf die Polizei auch überwachen, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden. Das sind schwer kriminelle, schwere Straftaten.

Da gibt es auch eine Liste für. Da kann man sich das einmal durchlesen. Als weitere Bedingung ist ein unverzügliches Eingreifen eine Bedingung.

Da haben wir tatsächlich festgestellt, da wir Einsatzprotokolle bekommen haben, dass mit der Videoüberwachung die Polizei langsamer geworden ist, zu einem Einsatz zu fahren, als vor der Videoüberwachung. Aber es reicht wohl, dass unverzügliches Eingreifen quasi sofort ist. Und ob es jetzt länger dauert oder nicht, spielt da jetzt auch keine große Rolle, sagt die Polizei.

Da muss die Videoüberwachung durch geeignete Maßnahmen erkennbar sein. Das haben wir tatsächlich auch ein paar Mal gerügt und uns beschwert, weil die Schilder teilweise sehr klein sind. Sie sind an verschiedenen Ecken versteckt.

Die Schilder beginnen nicht im Bereich der Videoüberwachung, sondern sie müssen eigentlich davor beginnen. Und tatsächlich hat die Polizei nach Kritik und Beschwerden von uns die Schilder nachgerüstet, geupdatet und weitere Schilder aufgebaut. Und da streiten wir uns auch durchaus immer mal wieder drum.

Dann zu ein paar anderen Details. Die Videoüberwachungsdaten dürfen maximal 14 Tage gespeichert werden. Das finden wir auch ziemlich viel.

Also andere Videoüberwachungsprojekte nehmen da deutlich weniger Tage. Die Daten dürfen länger als 14 Tage aufgehoben werden, wenn sie zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Videoüberwachung von der Polizei darf eigentlich nur gebaut werden, um Kriminalität als Prävention zu verhindern.

Und die Polizei kann die Daten, wenn sie dann einmal erhoben wird, natürlich auch nutzen, um Straftaten zu verfolgen. Aber das ist ja nicht unbedingt der Sinn und Zweck von Videoüberwachung. Aber wenn die Daten schon mal da sind, können sie weiterverwendet werden.

Über die Datenerhebung entscheidet die Behördenleiterin oder der Behördenleiter. Das ist halt die Polizei selbst. Das heißt, die Polizei selbst entscheidet, was die Polizei überwachen soll.

Das finden wir auch eher schwierig, denn vielleicht gibt es eine unabhängige Stelle, die sowas entscheiden kann. Was ein bisschen schöner ist, die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Das klingt zwar ganz nett, aber die Frage ist, kommen wir an diese Dokumentation ran? Das war bisher eher nicht so.

Dann ist die Videoüberwachungsmaßnahme jeweils auf ein Jahr befristet. Das heißt, nach einem Jahr muss evaluiert werden, okay, macht die Videoüberwachung Sinn, so wollen wir das weitermachen, und dann kann es immer wieder um ein Jahr verlängert werden. Das wird auch regelmäßig gemacht und das ist halt auch zulässig.

Also ist es quasi schon eine unbegrenzte Videoüberwachung, wenn Sie Ihr Dokument dann neu evaluieren und nochmal das Ganze fortführen. Was auch interessant ist, brauchen wir eigentlich Videoüberwachung. Was sind so Mythen, wozu dient das, hilft es denn? Einmal haben wir bei Videoüberwachung den Verdrängungseffekt.

Der Verdrängungseffekt heißt, dass die Videoüberwachung durchaus funktioniert und Kriminalität verdrängt wird. Das ist aber nicht das, was man eigentlich erzielen möchte, denn Kriminalität muss irgendwie gelöst werden, das ist ein Problem. Und was man mit Videoüberwachung macht, ist ein bisschen Symptombekämpfung.

Das kann man besonders gut im Bereich Drogenkriminalität sehen. Dort werden diese Leute dann verdrängt und gehen in Seitenstraßen und führen dann dort die Drogengeschäfte fort. Das hat das Problem, dass von den öffentlichen Plätzen die Drogenkriminalität weiter in die Wohnviertel gedrängt wird.

Und eine typische Antwort ist dann, okay, dann bauen wir da auch Videoüberwachung. Aber wenn wir damit anfangen, dann bauen wir tatsächlich flächendeckend Videoüberwachung aus und das ist halt keine gute Idee. Denn Videoüberwachung bedeutet, wir haben einen gewissen Überwachungs- und Kontrolldruck.

Wenn ich beobachtet werde, dann verhalte ich mich anders, als wenn ich weiß, dass mich quasi niemand beobachtet und ich eigenmächtige Entscheidungen treffe und mich einfach frei entwickeln kann. Und das sieht man insbesondere bei Versammlungen, dass die freie Meinungsäußerung durch Videoüberwachung beeinträchtigt ist und dass Leute sich unter Beobachtung und das ist auch eine Videoüberwachung anders verhalten und diesem Kontrolldruck nachgeben. Das ist auch eigentlich keine gute Idee für eine Gesellschaft, die frei und demokratisch handeln möchte und daher gibt es dadurch auf jeden Fall Nachteile.

Ein weiterer Nachteil ist, wir sehen es ja gerade in der Politik, faschistische Parteien werden immer stärker und was wir hier machen, wenn wir Videoüberwachung ausbauen, dann bauen wir denen quasi einen schlüsselfertigen Überwachungsstaat. Sie können die Videoüberwachung einfach weiter nutzen und ihre Maßnahmen umsetzen und dann wird es ganz, ganz schwierig dagegen zu arbeiten, denn die Leute wissen dann immer, wo man ist und wo man hingeht. Was gibt es noch? Wir haben noch die Idee der Prävention, das habe ich eben schon mal erwähnt.

Videoüberwachung soll der Prävention dienen, das ist auch die Aufgabe der Polizei. Die Strafverfolgung ist eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft und die Polizei soll Straftaten verhindern, indem sie Gefahren beseitigt. Und die Videoüberwachung, da ist auch die Idee, wir nutzen sie als Prävention.

Das heißt, wenn irgendwo was passiert, es fängt zum Beispiel eine Messerstecherei an, dann kann die Polizei auf den Videoüberwachungsmonitoren sehen, okay, da passiert was und eintreffen, bevor da auch was Schlimmes passiert. Das ist so das Konzept, das funktioniert in der Praxis aber selten, denn wenn man eine Messerstecherei beobachtet, dann passiert die schon und so schnell ist die Polizei dann auch nicht. Daher glauben wir, dass vor Ort ein Einsatz und Personen viel sinnvoller sind.

Dann gibt es noch das Sicherheitsgefühl. Das wird auch gerne genommen als Argument für die Videoüberwachung und da sehen wir das Problem. Das Sicherheitsgefühl ist schwierig zu messen und selbst wenn wir haben verschiedene Studien dazu gesehen und gelesen, die sich daran beschäftigen und tatsächlich entwickelt sich da das Problem.

Ein Ort wirkt unsicherer, wenn Videoüberwachung verbaut ist, denn das macht so den Eindruck, als wenn dieser Ort gefährlich ist und dann steigt quasi so ein bisschen die Angst vor diesem Angstraum, wie das auch gerne genannt wird und das ist quasi ein gegenteiliger Effekt, wenn Videoüberwachung ausgebaut wird. Dann haben wir noch das Argument, ja, wir befinden uns im öffentlichen Raum. Das heißt, es kann ja quasi jeder beobachten, was ich gerade tue.

Man ist ja auch nicht anonym, aber Videoüberwachung hat gegenüber von Leuten, die einen beobachten, schon einen großen Unterschied und zwar, wenn ich jetzt jemanden beobachte oder was sehe, dann wird das verändert. Also meine Erinnerung verändert sich, die bleibt nicht immer da. Ich übersehe vielleicht irgendwelche Details und kann es nicht genau zuordnen, aber Videoüberwachung zeichnet halt genau auf und jedes Detail wird ständig gespeichert und weiterverwendet und das ist schon ein bedeutender Unterschied, denn so kann man echt nicht mehr anonym durch den öffentlichen Raum gehen.

So viel zu den Argumenten. Aber was haben wir jetzt als Initiative eigentlich gemacht? Wir haben die Polizei verklagt und im letzten Jahr November gab es tatsächlich auch ein Urteil vom Verwaltungsgericht Köln, das ist die erste Instanz, und da gab es tatsächlich auch ein bisschen Presserückmeldung, denn wir haben gewonnen ein bisschen und zwar muss die Polizei ungefähr ein Drittel des Videoüberwachungsbereiches zurückbauen. Ein Haken an der Sache ist, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, deshalb wird die Verhandlung vom Oberverwaltungsgericht NRW in der zweiten Instanz weitergehen.

Deshalb ist auch leider mein Kollege Michael Bieler-Belche, der hier als Anwalt für die Initiative arbeitet, leider gerade nicht da, weil der tatsächlich an den Schriftsätzen für die zweite Instanz beschäftigt ist. Der wäre auch gerne hier gewesen. Und genau, das waren auch so ein bisschen die Presserückmeldungen, die wir bekommen haben.

Die Videoüberwachung in Köln ist zu großflächig, selbst der Gang zur Apotheke wird erfasst. Videoüberwachung in Köln, Polizei erlebt Herbendämpfer, das ist natürlich ein bisschen reißerisch, aber tatsächlich haben die Medien da durchaus auch ein bisschen was für uns übrig, dass wir versuchen, problematische Videoüberwachungen zu bekämpfen. Was besonders witzig war, im Verwaltungsgericht Köln hat der Vorsitzende Richter tatsächlich wohl Netzpolitik.org gelesen.

Sie haben nämlich geschrieben, dass es einen Showdown vor dem Verwaltungsgericht gibt und der Richter meinte, es gibt hier keinen Showdown, denn das Ganze wird wahrscheinlich in die nächste Instanz gehen. Das ist schon spannend zu sehen, dass so ein Verwaltungsgericht auch Netzpolitik liest und das hat mich dann auch gefreut und uns, dass es da wirklich Beachtung für das Thema gibt. So, wir haben ein bisschen gewonnen.

Ein Drittel der Videobeobachtungsplätze muss zurückgebaut werden. Ich habe hier auch so ein paar kleine Grafiken, wo man das nochmal sehen kann. Hier ist zum Beispiel der Bereich Köln Hauptbahnhof.

Alle Sachen, die hellrot sind, sind die Gebäude und so ein bisschen da drum die grünen Bereiche sind die Videoüberwachungsbereiche und das, was rot im Prinzip, dunkelrot so ein bisschen ausgekritzelt ist, das sind die Bereiche, die da quasi rausgenommen werden müssen. Und das kann man sehen, das ist hier gar nicht mal so wenig und weiter auf dem Breslauer Platz lässt sich auch ganz gut sehen, diese Plätze im Außenbereich, wo die Verdrängung eventuell stattfindet, die muss abgeschaltet werden laut dem Verwaltungsgericht. Hier kann man das auch noch ein bisschen sehen am Ebertplatz.

Dort wird der Park quasi dann nicht mehr videoüberwacht und ein paar Seitenstraßen. Dann haben wir hier noch weitere Plätze, den Neumarkt, den Wiener Platz. Ich skippe da jetzt ein bisschen schnell durch, das lässt sich im Zweifel in Ausnahme unter unserer Webseite kameras-stoppen.org nochmal nachschauen.

Dann haben wir hier ein bisschen die Ringe, die dann eingeschränkt werden von der Videoüberwachung. Und hier ist eigentlich so der spannendere Teil. Im Bereich Kalk, wo eine Bewohnerin mit uns geklagt hat, hat die Bewohnerin es quasi geschafft, durch diese Klage dafür zu sorgen, dass der Bereich, wo sie wohnt, nicht mehr videoüberwacht werden soll, laut dem Verwaltungsgericht.

Und da, finde ich, lässt sich schön sehen, etwas zu tun lohnt sich. Dann haben wir hier noch weitere Bereiche, die dann nicht mehr videoüberwacht werden sollen. Aber was dann am Ende wirklich passiert, sehen wir dann vom Oberverwaltungsgericht.

Aber die eigentliche spannende Frage, es geht hier um Transparenz, wie transparent ist eigentlich die Polizei? Das ist ein bisschen schwierig. Ein Gerichtsverfahren dient dazu, um herauszufinden, wie laufen die Sachen jetzt, was gibt es für Fakten, und wir haben das Problem, dass die Polizei viel blockiert. Ein Beispiel ist, wir haben es vorher im Gesetzestext gesehen, man braucht für die Videoüberwachung, um die zu machen, die Behördenleiterin muss das anordnen.

Dazu gibt es dann eine Behördenleiteranordnung. Und im Gerichtsverfahren hat sich gezeigt, sie erzählen viel, aber so eine Behördenleiteranordnung haben sie dann nicht rausgerückt. Die Fragen ignorieren sie durchaus, haben sie auch mal Fragen vom Gericht ignoriert und die Behördenleiteranordnung nicht vorgelegt.

Wir haben, als das Videoüberwachungsgebiet Kalk im Wohngebiet neu ausgebaut wurde, auch mal in einem Transparenzportal, ich musste das Logo hier so ein bisschen schwärzen, nachgefragt, was ist denn da los? Können wir mal die Behördenleiteranordnung sehen, um zu prüfen, was passiert da genau? Und tatsächlich hat die Polizei auch geantwortet und sagte, eine entsprechende Anordnung liegt bei der Polizei Köln derzeit nicht vor. Das ist schade, denn damit betreiben sie die Videoüberwachung illegal, denn das Gesetz sagt, das muss vorliegen, damit die Videoüberwachung installiert werden darf. Und ich glaube, ein Jahr später lag sie dann auch vor.

Da gab es von uns aber wenig Chancen, auch vor Gericht, deswegen haben wir auch geklagt, diese Videoüberwachung zu stoppen oder zu unterbrechen, bis die Behördenleiteranordnung vorliegt. Aber das ist immer so ein bisschen schwierig, wenn man gegen den Staat manchmal kämpft oder gegen die Polizei. Da dauert alles ein bisschen langsam und da werden auch durchaus mal ein paar unwichtige Details ignoriert.

Das ist das eine, und das Problem mit der Polizei und der Transparenz zieht sich immer weiter. Also eine typische Frage ist, wurde ich denn überhaupt gefilmt? Dazu kann man Anfragen stellen nach DSGVO oder beziehungsweise nach dem Datenschutzgesetz NRW, denn ein spannendes kleines Detail ist, die Polizei ist eine Behörde aus dem Sicherheitsbereich und für den Sicherheitsbereich gibt es eine andere gesetzliche Grundlage für Datenverarbeitung und das ist die JI-Richtlinie. Die kam von der EU wie die DSGVO und die ist ein bisschen weniger scharf wie die DSGVO, die es ja gibt, die vielleicht auch hier die meisten kennen.

Deshalb gibt es da lockere rechtliche Voraussetzungen für Datenerhebungen durch Sicherheitsbehörden.

Wenn man eine Anfrage an die Polizei schickt, ob man denn gefilmt wurde, kriegt man vielleicht eine Antwort, vielleicht auch keine. Ich habe das auch ein paar Mal gemacht und nie eine Antwort bekommen. Manche von uns haben dagegen geklagt und manche Verfahren laufen da auch noch und das stellt sich alles als sehr schwierig raus.

Und warum machen wir das? Eine spannende Frage ist, ich habe es eben schon genannt, Demonstrationen und Videoüberwachung sind immer schwierig und wir wollten auf einer Demonstration wissen, wurden wir von der Polizei währenddessen gefilmt? Das war die Frage, da haben sie auch dann geantwortet, nachdem wir auch die Polizei dort verklagt haben. Und die haben gesagt, nee, das ist ja verboten, das dürfen wir ja nicht. Dann haben wir gesagt, ja gut, könnt ihr das irgendwie nachweisen? Dann haben sie ein bisschen überlegt, ja, was kann man denn da machen? Wie können wir das denn nachweisen? Und dann haben wir gesagt, ja, habt ihr denn irgendwelche Protokolle, technischen Informationen, was denn da passiert ist? Dann haben sie gesagt, ja, kein Problem, können wir machen.

Und dann haben wir so Screenshots bekommen, wie zum Beispiel hier zu sehen ist. Da sieht man dann, dass diese Videoüberwachungsplätze und die Aufnahmegeräte Protokolle anlegen, um zu sagen, okay, hier wurde eine Aufzeichnung gestoppt, hier wurde eine Aufzeichnung gestartet, hier schaltet sich jemand auf eine Videoüberwachungskamera auf. Und als wir diese Protokolle uns mal in Ruhe angeschaut haben, haben wir gemerkt, oh, also zu dieser Zeit, als wir auf dieser Versammlung waren, wurde sich auf eine Videoüberwachungskamera aufgeschaltet.

Das haben wir dann im Verfahren der Polizei gesagt. Und die haben dann auch sich das nochmal angeguckt und gesagt, oh, wir haben ja doch gefilmt. Das ist, ja, schade.

Dann haben wir gesagt, ja gut, das war illegal, und das könnt ihr halt nicht machen. Und da kam dann als Rückmeldung, ja, wir werden auf jeden Fall unsere Mitarbeitenden intern schulen, damit sowas nicht nochmal vorkommt. Und damit hat sich die Sache dann auch quasi erledigt.

Man, wir hatten da wenig Möglichkeiten, weitere Zugeständnisse zu bekommen. Und das Gericht hat das auch so gesehen. Das war schon sehr traurig, dass es da wenig Möglichkeiten gibt, da noch weiterzukommen.

Eine spannende Sache war, als wir das nochmal gemacht haben, dort haben wir dann auch Protokolle verlangt. Und bei einer Videoüberwachungsstation, die nennen das Workstations, da haben sie uns geschrieben, sie kommen nicht an die Protokolle dran, denn in dem Bereich wurde gerade gebaut, und diese Workstation befindet sich noch unter einem Staubschutz für den Baustaub. Und damit haben sie gesagt, sind die Protokolle nicht verfügbar.

Und da frage ich mich bei solchen Begründungen, ja, hm, also wie mache ich das denn, wenn die Polizei bei mir ist für eine Hausdurchsuchung zum Beispiel, ganz unangenehmes Thema, kann ich dann auch vorher meinen Computer in eine Staubschutzmatte einpacken, und dann dürfen die nicht mitnehmen, weil es ja quasi nicht verfügbar. Ich habe da so meine Zweifel, dass es funktioniert, aber die Polizei spielt wohl immer nach ihren eigenen Regeln. Und bei Videoüberwachung würden sie uns gerne helfen, aber aufgrund vom Staubschutz ist es leider nicht möglich.

Ein anderes Thema, was wir besprochen hatten mit der Polizei, und wo wir uns direkt bestritten haben, wie sieht es denn mit Wohnraum aus? Wir sind doch eigentlich privat. Da darf man ja nicht reinfilmen. Und es gibt tatsächlich genug Stellen, wo die Videoüberwachungskameras in höherer Höhe auch auf der Ebene von Fenstern hängen und durchaus in die Räume reinschauen können.

Das haben wir auch vor Gericht versucht zu klären, und da haben wir tatsächlich ein sehr spannendes Zitat bekommen. Ich lese es mal kurz vor. Hat der Inhaber der Wohnung oder der Geschäftsräume nichts getan, um die Ausgrenzung der Allgemeiner zu erreichen? Hat er etwa die Vorhänge nicht zugezogen? Liegt in dem Umstand, dass bei der Videoüberwachung ein Blick in die Wohnung möglich ist, kein Eingriff in Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz vor? Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz ist die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Und was die Polizei hier gesagt hat, wer seine Zuhänge nicht zuzieht an den Fenstern, ist selbst schuld, wenn wir da reingucken. Das war auch eine sehr spannende Argumentation und hat uns auch ein bisschen überrascht. Aber ich habe ja vorhin schon gesagt, die Polizei spielt nach ihren eigenen Regeln, und das sind auf jeden Fall Dinge, die echt nicht gehen und weshalb wir da auch weiter an dem Thema dranbleiben.

Aber es ist ja nicht nur die Polizei, die da mitmacht, sondern die Videoüberwachungskameras werden ja auch von jemandem betrieben und gebaut. Und da gibt es tatsächlich einen Hersteller. Der Hersteller, den hat das Gericht auch mal gefragt, ob es Stellungnahmen gibt zu technischen Details.

Eine Frage war zum Beispiel, kann die Polizei nicht Kennzeichen verpixeln? Denn Kennzeichen sind ja durchaus personenbezogene Daten, die jetzt nicht zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig sind. Und dort hat die Polizei dann ein technisches Gutachten von der Firma mitgebracht. Das war auch ganz spannend.

Also zu der Frage, ob Kennzeichen verpixelt oder geschwätzt werden können oder nicht. Und da haben wir das erste Mal nach vielen Jahren Verfahren herausgefunden, welche genauen Systeme in der Videoüberwachung verwendet werden. Das haben wir tatsächlich nur für den Eberplatz bekommen, vor allen anderen Plätze nicht.

Und ja, das ist auf jeden Fall immer eine sehr spärliche, untransparente Dokumentation. Dann haben wir noch ein Zitat bekommen, das ist immer sehr überspezifisch. Die Hardware- und Softwareausstattung der eingesetzten Systeme jetzt gerade am Eberplatz ermöglicht keine automatische Erkennung von sich bewegenden Objekten.

Das heißt, man kann sie auch nicht schwärzen oder verpixeln. Und das geht halt nicht. Das ist aber nur die Hardware- und Softwareausstattung am Eberplatz.

Wie es auf den anderen Plätzen aussieht, haben wir nicht gesagt bekommen. Wir haben es tatsächlich auch mal, das müsste der Neumarkt gewesen sein, gefragt und haben dasselbe Dokument, wo auch immer noch der Eberplatz drin stand, auch für den Neumarkt bekommen. Das war dann ein Informationsgehalt von wenig bis gar nicht.

Und damit lässt sich auch eher nicht so gut arbeiten. Als andere Gruppe oder Entität in diesem ganzen Verfahren haben wir auch noch die Datenschutzbehörde NRW. Das ist die LDI NRW, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die ist tatsächlich verantwortlich und soll die Polizei auch in der Hinsicht überprüfen. Wir haben mit denen ein bisschen geredet. Es ist schwierig.

Am Ende des Tages sind die eigentlich froh, dass wir deren Job mit der Videoüberwachung übernehmen. Weil wenn sie anfangen würde, die Polizei versuchen einzuschränken, dann müsste sie selbst gegen die Polizei klagen und dafür haben sie nicht die Ressourcen. Das heißt, die sitzen am Rand, freuen sich, dass wir deren Arbeit machen und gucken sich das Ganze an.

Das ist bisher so gewesen. Aber seit letztem Jahr, wo Kalk überwacht wurde, haben wir auch noch mal ein bisschen bei der Behörde nachgefragt, weil viel reden die jetzt nicht mehr mit uns. Es gab tatsächlich mit der Polizei einen Austausch zu der Videoüberwachung in Kalk.

Es gab Beratungen, es gab wohl eine Vor-Ort-Begehung und sie haben sich das angeguckt. Sie finden, das ist auf jeden Fall zu viel. Aber um das zu verhindern, müsste die Polizei wahrscheinlich verklagen.

Und es gab sogar von diesem Treffen eine Art Protokoll. Aber das ist eine Behördeninterne Beratung und die sind geheim. Deswegen werden die nicht rausgegeben.

Und naja, kann man leider nichts machen. Und deshalb wissen wir auch noch nicht, wie der Stand ist. Das ist tatsächlich jetzt am Jahreswechsel passiert.

Da müssen wir noch mal nachhaken, ob sich da irgendwas entwickelt hat. Und das werden wir dann Bescheid geben. Dann habe ich noch, bevor ich zum Ende komme, einen Ausblick.

Wir haben tatsächlich das Problem, Videoüberwachung ist immer der erste Schritt. Wie geht es dann weiter? Gesichtserkennung ist gerade ein großes Thema. Wir haben jetzt seit ein paar Wochen in Hessen tatsächlich Videoüberwachung mit KI-gestützter Videoanalyse vor, die Gesichtserkennung macht.

Das heißt, die Polizei dort hat die Möglichkeit, automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum machen. Damit geht die Anonymität dann vollständig direkt verloren und es lassen sich Bewegungsprofile und andere Daten zusammen sammeln, die dann für weitere Straftatenaufklärung genutzt werden können. Es gibt aber nicht nur in Hessen, das ist tatsächlich am Frankfurter Bahnhofsvorplatz müsste das sein.

Aber neben Hessen gibt es auch Firmen, die in diesem Gesichtserkennungsspiel fleißig dabei sind. Wir haben einmal PimEyes. Das ist eine Gesichtersuchmaschine.

Dort kann man sein Foto hochladen und dann zeigt es einem alle Fotos, die es dazu gefunden hat vom eigenen Gesicht. Dagegen gibt es auch Widerstand, aber wie da der Status ist, ist noch unklar. Und als großes anderes Thema, was gerade auch gut durch die Medien gibt, haben wir Palantir.

Der Innenminister hat gesagt, wir wollen jetzt eventuell Palantir kaufen. Palantir ist in verschiedenen Bundesländern schon im Einsatz, unter anderem in NRW. Und damit wird die Datensammlung viel struktureller, so ein bisschen rasterfahndungsähnlich, nochmal durchsucht.

Und damit ist auf jeden Fall eine Privatsphäre nicht mehr garantiert. Und da hoffe ich, dass wir dieses Projekt wieder eingeschränkt bekommen und quasi da noch was machen können. Als letzte Anregung habe ich noch, wenn ihr irgendwas machen wollt, organisiert es euch, wenn ihr da Interesse habt, gegenzuarbeiten.

Das sind Behörden, die haben viele Ressourcen und die nutzen die auch. Deshalb sind das keine Einzelkämpfer-Sachen, die man machen kann, sondern es ist besser, in Gruppen zu sein. Deshalb findet euch zusammen, stellt mal Datenschutzanfragen, guckt, was passiert.

Und wenn ihr Juristinnen habt, die ihr vielleicht kennt und die durchaus mal unterstützen wollen, fragt sie, ob sie Lust haben, euch bei einer Klage zu unterstützen, wenn die Polizei oder andere Behörden sich da weigern. Also die Frage ist, wie kann es denn sein, dass die Polizei so lange braucht, um eine Behördenleiteranordnung zu machen, vorzulegen und damit durchkommt. Gibt es da nicht Fristen oder was anderes? Genau, das war die Frage.

Tatsächlich klagen wir in dem Verfahren gegen die Videoüberwachung und sagen, dass sie abgestellt werden muss. Und die Polizei hat so eine Behördenleiteranordnung nicht vorgelegt. Und dann hat das Gericht mal auch nachgefragt und da kam nichts.

Und wir haben noch andere Streitpunkte, um die wir uns streiten. Damit zieht sich das Ganze unheimlich in die Länge und dauert ein bisschen. Und tatsächlich hat das Gericht dann irgendwann gesagt, ja gut, also Behördenleiteranordnung ist eigentlich schon Pflicht.

Und dann müssen wir uns mal überlegen, wie wir hier weitermachen. Denn das Gericht möchte am Ende auch nicht unbedingt, die Polizei im großen Stil verlieren lassen für solche Details. Das gibt denen einen Spielraum, durchaus ein bisschen zu schludern oder versuchen, irgendwelche Taktiken zu nutzen, damit es ein bisschen anstrengender für alle Beteiligten wird.

Aber das ist tatsächlich keine Möglichkeit. Also das Gericht muss das urteilen und das hat es nicht getan. Das nur, weil eine Behördenleiteranordnung fehlt, quasi damit auch die Videoüberwachung nicht vorzulegen.

Ja, auch obwohl es Pflicht ist und es damit die Videoüberwachung theoretisch illegal macht, das sind dann die juristischen Feinheiten, die mein Kollege hier leider nicht erklären kann. Aber am Ende muss das Gericht es auch machen und da quasi recht sprechen und das hat es nicht getan. Aber wenn es das einmal bei einem Platz machen würde, kann ich mir vorstellen, ist das öffentliche Echo groß, weil so eine kleine, popelige Behördenleiteranordnung gefehlt hat, dann die Videoüberwachung zurückgebaut werden muss.

Wir hatten tatsächlich auch den Fall, dass die Polizei sich geweigert hat, ein Urteil umzusetzen. Da haben wir dann auch angefangen, quasi zu versuchen, ein Ordnungsgeld bei Gericht zu beantragen, was dann gegen die Polizei verhängt wird. Aber da ist auch das Problem, die Polizei hat ein Budget, also ein finanzielles Budget vom Staat und das Gericht auch und dann wandert es von der rechten Tasche in die linke Tasche und dann bringt das ja alles nicht so viel.

Die Polizei ist ja auch eine Behörde in Deutschland und daher ist sie recht und gesetzverpflichtet und deshalb muss sie Urteile beachten. Es ist einfach in Deutschland nicht vorgesehen, dass eine Behörde rechtskräftige Urteile ignoriert. Dieser Fall ist nicht vorgesehen, weil sonst hätten wir andere Probleme.

Und an diese Stellen sind wir tatsächlich manchmal gekommen. Das war der Vortrag von Snoopy in transparente Videoüberwachung. Den hat er gehalten bei den Meta-Reihen und den Mein-Chaos-Days 25 im September in Darmstadt.

Unsere Sendung könnt ihr nachhören auf unserer Webseite politopiamagazin.de. Dort haben wir auch in den Show Notes, also in den Sendungsnotizen, weitere Links zum Thema. Unter anderem könnt ihr euch dort auch das Original-Video des Vortrags anschauen. Wir freuen uns, dass ihr dabei wart.

Das war das politopia-magazin hier bei Radio X. Ihr hört uns immer mittwochs 16 Uhr. Also, bis nächste Woche.